Standsicherheit bei Arbeitsbühnen

Als Hilfsmittel sind Arbeitsbühnen sehr vielseitig. Für Arbeiten in großen Höhen sorgen sie zudem für ein Mindestmaß an Sicherheit. Dafür muss beim Arbeitsbühnen-Einsatz allerdings auf eine optimale Standsicherheit geachtet werden.

Abstützungen der Arbeitsbühnen

Beim Arbeitseinsatz sorgen in den meisten Fällen vier hydraulische Stützen, die je nach Modellvariante einzeln, paarweise oder komplett ausgefahren werden können, für die notwendige Standsicherheit. Es gibt auch Betriebszustände, bei welchen eine Arbeitsbühne verfahren werden darf, dies liegt jedoch in den Bestimmungen der Hersteller.

Standsicherheit bei Arbeitsbühnen

Besonders wichtig: Richtige Abstützung der Arbeitsbühne

Bodenbeschaffenheit

Die Tragfähigkeit des Bodens spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle für die Standsicherheit. Es gibt Untergründe und unbefestigtes Gelände, wie zum Beispiel Wald- oder Ackerböden, deren Tragfähigkeit nicht ausreichend wär. Für die Arbeitssicherheit und damit die Arbeitsbühne nicht umzukippen droht, kann durch geeignete Unterlagen die Lastverteilung unterstützt werden. Die Unterlagen müssen dem Abstützdruck unbedingt standhalten.

Zuladung

Zu einer Einschränkung der Standsicherheit  kann es auch kommen, wenn die zulässige Personenzahl überschritten wird oder durch Zuladung von Lasten und Arbeitsmaterial eine Überbelastung der Hubarbeitsbühne erfolgt.

Windverhältnisse

Des Weiteren ist die Windgeschwindigkeit zu berücksichtigen. Wird die höchstzulässige Windgeschwindigkeit überschritten, ist der Betrieb und der Einsatz der Arbeitsbühne einzustellen. Unter entsprechender Windbelastung ist ein Arbeiten in angehobener Korbposition durch die Schwankungen der Arbeitsbühne unbedingt zu vermeiden.

Hinweise zur Standsicherheit

Daher tragen Arbeitsbühnen ein Fabrikschild mit allen wichtigen Angaben, stets gut sichtbar und dauerhaft an der Bühne angebracht. Folgende wichtige Angaben werden gemacht: Hersteller oder Lieferer, Baujahr, Serien- oder Fabriknummer, Baujahr, Typ, Eigenmasse in Kilogramm, Nennlast (Tragfähigkeit), Aufteilung der Nennlast in zulässige Personenzahl und Zuladung.