Arbeitsbühnen: Notfallpläne und -übungen

Für Arbeiten in großer Höhe, so auch auf einer Arbeitsbühne, sind Notfall- und Rettungspläne gesetzlich vorgeschrieben. Eine schnelle Bergung einer eingeklemmten Person, muss stets gewährleistet sein, sie kann eine wesentlich Auswirkung auf die Schwere der späteren Verletzungen haben.

Dem Arbeiten mit einer Arbeitsbühne, liegen neben durchdachten Notfallplänen auch fundierte Planungen bezüglich Auswahl, Arbeitsweise & Risikobewertung von Arbeitsbühnen zu Grunde. Alle Beteiligten Personen, die beim Arbeiten mit einer Arbeitsbühne eingesetzt werden, sollten daher stets über entsprechende Notfallpläne und -übungen informiert werden.

Arbeitsvoraussetzungen mit Arbeitsbühnen

  • Umfassende Planung unter Berücksichtigung möglicher Gefahrenquellen
  • Aktuelle Notfallpläne und -übungen
  • Stetige Kontrolle und Überwachung der Arbeitsvoraussetzungen
  • Schulungen und Qualifikationen

Notfallpläne müssen zugänglich sein

Ein geeigneter Notfallplan, sollte nicht nur an der Arbeitsbühne selbst, sondern für alle Beteiligten gut zugänglich sein. Auch der Aufenthaltsort des Bedienerhandbuchs muss im Notfallplan gekennzeichnet sein, um dauerhafte Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Die IPAF (International Powered Access Federation) fördert weltweit den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik und hat zum Zwecke einer schnellen Reaktion im Falle eines Unfalles einen Notablass-Aufkleber entwickelt. Ein solcher Aufkleber kann neben den Symbolen des Herstellers an der Arbeitsbühne selbst angebracht werden.

Schulungen für Bediener, Einweiser und Trainer

Es gibt regelmäßig stattfindende Schulungsprogramme bei zertifizierten Herstellern und/oder Vermietern. Solche Kurse dauern in der Regel ein bis zwei Tage und umfassen sowohl Theorie als auch Praxis. Die IPAF selbst bietet keine Schulung an.

Unterschiedliche Kurse werden angeboten:

  • Bediener
  • Einweiser
  • Trainer

Schreibe einen Kommentar